Steuerbonus
Ob Mieter oder Eigentümer von selbst genutzten
Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern, bei
Renovierung, Modernisierung oder Schönheitsreparatur.
Profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für kostengünstige Tischlerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung.
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von EUR 6.000,- der Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d. h. max. EUR 1.200,-.
Der Betrag kann nur einmal pro Jahr und Haushalt in Anspruch genommen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten und deren Mehrwertsteueranteil sind separat ausgewiesen
- Rechnungsbetrag wird auf das Konto des Handwerkers überwiesen
- Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich
- Leistungen sind nach dem 31.12.2005 erbracht worden
Beispiel:
Ein Schreiner arbeitet Fenster auf, er stellt eine Rechnung über 4.700 € zzgl. 19% MwSt. (893 €). Die Materialkosten betragen 700 €, die Arbeitskosten
4.000 € .
Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
Arbeitskosten | 4.000 € |
zzgl. 19% MwSt* | 760 € |
abzugsfähige Kosten | 4.760 € |
Steuerermäßigung 20% | 952 € |
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direkt von der Steuerschuld abziehbar = 952 € |
*) Änderungen beim ges. MwST.-Satz vorbehalten. |
Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Handwerksbetrieb auch Reinigunsarbeiten oder Umzugsarbeiten
(im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.
Kein Steuerbonus:
Der Steuerbonus gilt nicht, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.